Entschuldungsfonds RLP
Teilnahme Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz
Gemäß § 5 der Verträge zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz sind die Ortsgemeinden verpflichtet, die Verträge und die jährlichen Konsolidierungsnachweise auf ihren Internetseiten einzustellen.
Hier können Sie den Konsolidierungsvertrag sowie jährliche Nachweise zum Konsolidierungsvertrag der Ortsgemeinde Oberneisen einsehen.